Lehrmeinung

Unter der Lehrmeinung versteht man in der Rechtswissenschaft den Standpunkt der Juristen, die im akademischen Bereich tätig sind, im Gegensatz zur Auffassung der Rechtsprechung.

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Eine Meinung (von indogermanisch moino Wechsel, Tausch) ist die in einem Mensch bestehende subjektive Ansicht bzw. Einstellung zu Zuständen, Ereignissen oder anderen Personen. Meinung entsteht auf der Basis eigener Erfahrungen und eigenen Wissens: Ein Mensch ist jeden Tag unterschiedlichen Situationen und Eindrücken ausgesetzt. Er sieht, hört, liest, fühlt und/oder erfährt selber etwas Bekanntes oder Neues - und macht sich Gedanken zu bestimmten Situationen, z.B.: Was halte ich davon? Stimme ich dem zu? Glaube ich das? Wie oder was empfinde ich dabei? Nun braucht es, je nach Interesse an der Situation, mal mehr oder mal weniger Zeit, um von Anderen Informationen über diese Situation zu sammeln, das Erfahrene abzuwägen und zu vergleichen, sich darüber wieder mit Anderen austzutauschen. Diese Zeit ist definiert als die Phase des Meinungsfindungsprozesses. Am Ende dieses Prozesse hat man sich ein Gedankenbild zusammengesetzt - sich eine eigene Meinung über die Situation gebildet. Start Menu